Zur Sanierung von Städten oder Quartieren hat die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ein sehr attraktives Förderprogramm aufgelegt:
Dabei ist das zu sanierende Quartier in der Definition nicht
vorgegeben. Das Quartier sollte unseres Erachtens verschiedene Kriterien
erfüllen. Die Ähnlichkeit der Objekte reduziert in der Regel die
Komplexität und damit die Aufwendungen zur energetischen Sanierung.
Um einer einheitlichen Vorgehensweise Rechnung zu tragen ist unseres
Erachtens zwischen neu zu errichtenden Quartieren, bestehenden
Quartieren und Quartieren mit einer Mischung aus Neubau und Bestand zu
unterscheiden.
- Bestand
- Neubau
- Mischgebiet
Grundsätzlich werden 65% der förderfähigen Kosten (Konzepterstellung,
Sanierungsmanagement) bezuschusst. Speziell in Hessen wird das Programm
durch Zuschüsse des Landes flankiert. Damit ergeben sich für Kommunen
unter finanziellem Schutz Förderquoten von 95%. Die verbleibenden 5%
können teilweise in Eigenleistung erbracht werden.
- 65% Förderung durch die KfW
- 80% Förderung in Hessen in Summe
- 95% Förderung in Hessen von Kommunen unter finanziellem Schutz in Summe
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Wir helfen Ihnen diesen Weg erfolgreich zu beschreiten.