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1a-2a-3b Leitfaden Wohngebäude – Ihr Energieberater stellt den Antrag

Sie wollen eine oder mehrere Einzelmaßnahmen umsetzen und die Förderung in Anspruch nehmen. Sie wollen den Förderantrag selbst stellen

  • Hinweis: Sammeln Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise mit korrekter Dokumentation

Der Antragsprozess erfordert für den einmaligen Gebrauch einen Kenntnisstand, den die Bürger (innen) in den wenigsten Fällen mitbringen.Die Besorgnis, unzureichende Möglichkeiten in Anspruch genommen oder gar Fehler gemacht zu haben, ist sicher normal. Daher wird zumeist der Energieberater bevollmächtigt den Antrag zu stellen.

(Schritt 1 bis 4 übernimmt der Energieberater)
Schritt 0 - Antragsteller: Den Energieberater bevollmächtigen
Der Energieberater gibt Ihnen eine offizielle Vorlage zur Bevopllmächtigung der Antragsstellung.
Alle weiteren Schritte erledigt der Energieberater für Sie.

Schritt 1 - Energieberater: Technische Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA bzw. Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KFW vom zugelassenen Energieberater erstellen lassen.

BAFA - Programme: Beauftragen Sie einen zugelassenen Energieexperten mit der Anfertigung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) Ihrer Maßnahme. Sie erhalten von ihm die Beschreibung mit einer offiziellen Nummer.

KFW - Programme: Beauftragen Sie einen zugelassenen Energieexperten mit der Anfertigung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Ihrer Maßnahme. Sie erhalten von ihm die Bestätigung mit einer offiziellen Nummer.

Schritt 2 - Energieberater: Antrag stellen
Leider hat der Fördergeldgeber durch wiederum geänderte Zuständigkeiten Unruhe in das ohnehin komplexe System der Förderung gebracht.

BAFA:
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt der Berater für z.B.:


⦁ Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
⦁ Anlagentechnik (außer Heizuing) , z.B. Lüftunsgtechnik
⦁ den hydraulischen Abgleich (Effizienzoptimierung Ihrer Wärmeverteilung)
⦁ Fachplanung / Baubegleitung

KFW:
Bei der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KFW) kann der Berater voraussichtlich ab März 2024 die Heizungförderung beantragen. Übergangsweise dürfen Aufträge vor Antragstellung erteilt werden.


⦁ Heizungsförderung

Schritt 3 - Energieberater: Abschlussdokumentation der Maßnahme
Nach Abschluss der Maßnahme besorgt der Energieberater bei

der BAFA:
den Technischen Projektnachweis (TPN) . Er erhält den Nachweis mit einer offiziellen Nummer.

der KfW:
die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Er erhält den Nachweis mit einer offiziellen Nummer.

Schritt 4 - Energieberater: Förderantrag beenden
Mit Fertigstellung, Vorliegen der Nachweise und Rechnungen beendet der Energieberater bei

der BAFA:
Antrag im Portal öffnen, Projektnachweisnummer hochladen, Rechnungen hochladen, Formular ausfüllen und absenden.

der KFW:
Das Antragsportal ist voraussichtlich ab März 2024 in Betrieb.