Treffen Erzeugung und Bedarf aufeinander ist zumeist eine Abstimmung empfehlenswert. Wir arbeiten Systeme aus und benennen den Nutzen. -förderfähig-
Kategorie: Allgemein
Unser Service – Planung von Einzelmaßnahmen / der Komplettsanierung
Sie können einzelne Maßnahmen oder eine Komplettsanierung umsetzen. Wir unterstützen Sie durch die Planung - förderfähig-
Unser Service – Individueller Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Ihnen Ihre Planung zu konkretisieren.
Unser Service – Förderanträge
Um Förderanträge bewilligt zu bekommen braucht es einen zugelassenen Energieberater. Wir begleiten Ihren gestellten Antrag oder übernehmen den Prozess in Vollmacht. Im Rahmen einer Planung - förderfähig -.
Unser Servive – Fördergeldberatung
Viele energetische Sanierungsmaßnahmen inkl. der Vorarbeit sind förderfähig. Gemeinsam sichten wir Chancen und Nutzen.
Unser Service – Energieberatung
Die Optionen zur energetischen Sanierung sind vielfältig. Die Förderlandschaft kaum zu überschauen. Wir diskutiueren Nutzen und Aufwand, gerne am Objekt.
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 0,5 GWh/Jahr
Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien.
- Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)
Unternehmen mit weniger Jahresgesamtenergieverbrauch als 2,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Unternehmen mit mehr als Jahresgesamtenergieverbrauch 2,5 GWh/ Jahr und weniger als 7,5 GWh/Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit alle 4 Jahre
Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:
Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
- Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen
Unternehmen mit weniger als Jahresgesamtenergieverbrauch 7,5 GWh/ Jahr
Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
- Energieaudit
Weitere Pflichten hängen davon ab, wie hoch der Jahresenergieverbrauch unterhalb von 7,5 GWh/Jahr ausfällt.