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Diese Unternehmen können sich von der Auditpflicht durch Feststellung und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr) im Turnus von 4 Jahren befreien.

  • Nachweis und Meldung der Bagatellschwelle (0,5 GWh/Jahr)

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit alle 4 Jahre

Darüber hinaus legt das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in § 9 fest:

Wenn Informationen aus Audit oder Energiemanagementsystem vorliegen sind Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

  • Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen

Gemäß § 8 EDL-G sind diese Unternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

  • Energieaudit

Weitere Pflichten hängen davon ab, wie hoch der Jahresenergieverbrauch unterhalb von 7,5 GWh/Jahr ausfällt.

Siehe weitere Unterteilung