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Die neue Entscheidung der Bundesnetzagentur im Hinblick auf den Anschluss und Betrieb steuerbarer Verbraucher (Wärmepumpen, Wallboxen) begünstigt smarte Regelungslösungen, die Erhöhung des eigenen Deckenanteils und die Senkung der Betriebskosten. Dabei soll die finale Regelung die Möglichkeiten der Verbraucher stärken, Reduzierungen des Leistungsbezugs eigenständig zu koordinieren.

Die Bundesnetzagentur steht im Konflikt den Zubau leistungsstarker, synchronisierter Verbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen fördern und gleichzeitig die Netzstabilität nicht gefährden zu wollen. Bislang wurden prophylaktisch netzgesteuerte Abschaltvorkehrungen bei der Elektroinstallation gefordert. Diese sehr rudimentäre binäre Methode zum Schutz der Netzstabilität wurde modernen geregelten oder gesteuerten Verbrauchseinrichtungen nicht gerecht.

Mit Festlegung durch die Bundesnetzagentur ist die netzgesteuerte Abschaltung / Netzentkopplung nicht mehr zulässig! Smart geregelt müssen Wärmepumpen oder Wallboxen den Betrieb auch bei Problemen der Netzstabilität nicht mehr einstellen.

  • Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig
  • Eine Mindestleistungsangebot für steuerbare Verbraucher von 4,2 kW am Zähler darf nicht unterschritten werden. Der Netzbetreiber kann das Angebot der Mindestleistung auf höherem Niveau festlegen
  • Der Leistungsbezug ist unabhängig vom Haushaltsstrom
  • Smarte Regelungssysteme erlauben den Betrieb der Verbraucher auf höherem Leistungsniveau unter Einbindung der Eigenleistung

Interne Leistung Verbraucher = Mindestleistung + Eigenleistung

  • Der Netzbetreiber hat eine Informationspflicht über das Internet

Betriebskosten

Im Gegenzug zur netzorientierten Steuerung sollen Betreiber der steuer- / regelbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt bezahlen. Das fördert smarte Energiemanagementsysteme.

Folgende alternative Module sollen zur Anwendung bei gesteuerten Verbrauchseinrichtungen kommen:

  • Modul 1: Pauschaler Betrag der Vergünstigung
  • Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60%. Dazu muss die Arbeit separat gezählt werden. Dieses Modell ist mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom zu kombinieren und damit das Vorzugsmodell für Wärmepumpen
  • Modul 3: Ab 2025 soll ein zeitvariables Netzentgelt eingeführt werden

Zusammengefasst: Nun können fortschrittliche Steuer- oder besser Regelungslösungen die Betriebskosten von Wärmepumpen reduzieren und die Stromnetze gleichermaßen entlasten helfen.

Das Bundesbauministerium (BMWSB) teilte mit, dass ab dem 20.02.24 wieder Förderanträge zum Programm des Klimafreundlichen Neubaus über die Webseite der KFW gestellt werden können.

Die in Anspruch zu nehmenden Programme umfassen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Bauvorhaben von Kommunen.

  • Wohngebäude - Programme 297/ 298
  • Nichtwohngebäude Programm 299
  • Kommunale Vorhaben 498, 499

Heizungsförderungen werden nach jüngsten Änderungen nunmehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, beantragt. Dazu ist ein Online-Prüftool nun auf der Internetseite der KfW verfügbar.

Zu beachten ist, dass nach den geänderten Förderrahmenbedingungen ein Auftrag zur Heizungssanierung, am besten sicherheitshalber mit aufschiebender Wirkung, abgeschlossen vorliegen muss.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Erfüllung der wärmeschutztechnischen Anforderungen entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzuweisen. Dies geschieht durch die energetische Bilanzierung des Gebäudes nach DIN V 18599, neuerdings anzuwenden für Wohn- und Nichtwohngebäude.