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Haushaltssperre

Aktuell besteht eine Haushaltssperre, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend wird derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Das betrifft hier speziell:

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

  • Modul 1 - Querschnittstechnologien
  • Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5 - Transformationskonzepte
  • Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen



Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest:

Zum 18- Juli 2025 ist spätestens ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreíben.

  • Energie- oder Umweltmanagementsystem