Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Erfüllung der wärmeschutztechnischen Anforderungen entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzuweisen. Dies geschieht durch die energetische Bilanzierung des Gebäudes nach DIN V 18599, neuerdings anzuwenden für Wohn- und Nichtwohngebäude.