Zur Sanierung von Städten oder Quartieren hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein sehr attraktives Förderprogramm aufgelegt:
Dabei ist das zu sanierende Quartier in der Definition nicht vorgegeben. Das Quartier sollte unseres Erachtens verschiedene Kriterien erfüllen. Die Ähnlichkeit der Objekte reduziert in der Regel die Komplexität und damit die Aufwendungen zur energetischen Sanierung.
Um einer einheitlichen Vorgehensweise Rechnung zu tragen ist unseres Erachtens zwischen neu zu errichtenden Quartieren, bestehenden Quartieren und Quartieren mit einer Mischung aus Neubau und Bestand zu unterscheiden.
- Bestand
- Neubau
- Mischgebiet
Grundsätzlich werden 65% der förderfähigen Kosten (Konzepterstellung, Sanierungsmanagement) bezuschusst. Speziell in Hessen wird das Programm durch Zuschüsse des Landes flankiert. Damit ergeben sich für Kommunen unter finanziellem Schutz Förderquoten von 95%. Die verbleibenden 5% können teilweise in Eigenleistung erbracht werden.
- 65% Förderung durch die KfW
- 80% Förderung in Hessen in Summe
- 95% Förderung in Hessen von Kommunen unter finanziellem Schutz in Summe
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Wir helfen Ihnen diesen Weg erfolgreich zu beschreiten.