Heizungsförderungen werden nach jüngsten Änderungen nunmehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, beantragt. Dazu ist ein Online-Prüftool nun auf der Internetseite der KfW verfügbar.
Zu beachten ist, dass nach den geänderten Förderrahmenbedingungen ein Auftrag zur Heizungssanierung, am besten sicherheitshalber mit aufschiebender Wirkung, abgeschlossen vorliegen muss.