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Nichtwohngebäude

Die aktuelle Haushaltslage hat dazu geführt, dass einige Fördermaßnahmen ausgesetzt oder aufgegeben wurden. Unter Vorbehalt gilt grob zusammmengefasst, dass die Sanierung weiterhin gefördert wird während beim Neubau nur die Planung eine Unterstützung durch Förderung erfährt.

  • Bestand und Neubau: Die Energieberatung Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau (NWG - Bilanz nach DIN V 18599) wird über das BEG Programm mit bis zu 8.000€ / 80% gefördert und ist noch aktiv!
  • Neubau: Der KfW Kredit 299 - klimafreundlicher Neubau NWG ist aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht mehr zu beantragen.
  • Nur Sanierung: Die Fördergelder auch für kombinierte Einzelmaßnahmen als direkte Zuschüsse im Programm BEG NWG sind noch zu beantragen. Kein Neubau. Lediglich Sanierung oder Erwerb Sanierung
  • Nur Sanierung: Die Fachplanung und Baubegleitung wird maximal mit 20.000€ / 50% / 5€ je m² nach wie gefördert. Dies kann schon vor den Maßnahmen erfolgen.

Beim Nichtwohngebäude gibt es eine Reihe von Aktivitäten zur Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen oder Neubaukonzepten.

  • Sanierungsvorschläge
  • Neubaukonzepte

Bestandgebäude

Audit - energetische Statusanalyse - erste Verbesserungsvorschläge

BAFA - Modul 1/ Audit: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro bei > 10 T€ Energioeksoten
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Detailliertes Sanierungskonzept

BAFA - Modul 2/ Sanierungskonzept: beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch nach Nettogrundfläche 200m²/ 1.700€ , bis 500m²/5.000€, ab 500m²/8.000 Euro.
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Neubau

Beratung

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

BAFA - Modul 2/ Sanierungskonzept: beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch nach Nettogrundfläche 200m²/ 1.700€, bis 500m²/5.000€, ab 500m²/8.000 Euro.

Nachweise und zugehörige Werkzeuge

Beim Neubau sind verschiedene Nachweise zu erbringen.

DIN V 18599

  • Nachweis zur Einhaltung der zur Förderung erforderlichen Standards
  • Nachweis des Effrizienzhausstandards

Ingenieurarbeit - FEM Rechenverfahren

  • Vereinfachter oder ausführlicher Wärmebrückennachweis

Energetisch dynamische Energieberechnung

  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes - vereinfacht oder ausführlich je nach Komplexität