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Bislang wurde die Förderung zur Heizungserneuerung beim Bundesamt für Wiederaufbau und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Das wird ab voraussichtlich März 2024 bei der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung.

Zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) startet die neue Förderung für den Heizungstausch. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss